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ALLES RUND UMS RASENBOWLING |
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CIM projects |
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Steuernummer: 166/285/04699 |
Carmen Meister: 0049 16357 41411 |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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§ 1 Allgemeines Alle Leistungen von CIM projects werden ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Das Angebot von CIM projects richtet sich an gewerbliche und an private Kunden.
§ 2 Geltungsbereich Entgegenstehende AGB von Kunden werden nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn die Leistungen durch CIM projects gegenüber dem Kunden zunächst vorbehaltlos erbracht worden ist.
§ 3 Auftragserteilung Mit der Auftragserteilung geht der Kunde einen rechtswirksamen Kauf- bzw. Mietvertrag ein.
§ 4 Nutzungsrechte 4.1. Die Vermietung der Teppiche inkl. Zubehör erfolgt auf Grundlage von Mietverträgen. Die Nutzung wird individuell vereinbart. Es erfolgt keine Vermietung ohne die Anwesenheit eines Mitarbeiters oder Verantwortlichen von CIM projects. Eine Vermietung an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. 4.2. Bei Verkauf gehen die Nutzungsrechte erst nach der Vollständigen Bezahlung der Rechnung an den Kunden über.
§ 5 Vergütung 5.1. Die Vergütung sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. 5.2. Werden die Leistungen in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart erbracht, so ist CIM projects berechtigt, die Differenz zwischen der vereinbarten Vergütung für die Nutzung und der höheren Vergütung für die Nutzung zu verlangen.
§ 6 Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung ist bei Übergabe der Waren bzw. bei Anlieferung des Mietgegenstandes fällig. Die Vergütung ist ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich ein Auftrag über eine längere Zeit oder erfordert eine hohe finanzielle Vorleistung, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50 % der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 50 % nach Übergabe.
§ 7 Eigentumsvorbehalt Bei Vermietung werden nur die Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
§ 8 Haftung CIM projects lässt die Teppiche inkl. Zubehör vom Auftragsnehmer vor Vermietung auf einwandfreien Zustand überprüfen. Mit der Übergabe geht die Haftung für Beschädigungen auf den Auftragsnehmer über. Für entstandene Schäden Haftet der Auftragnehmer. Die Abnahme erfolgt vor Rückgabe durch persönliche Begutachtung durch den Auftraggeber.
§ 9 Rechnung/Zahlung Nach Auftragsabschluss erhält der Kunde von CIM projects eine ordentliche Rechnung.Die Rechnung ist sofort, ohne Abzug auszugleichen. Bei Zahlungsverzug kann CIM projects Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen, sowie eine pauschale Mahngebühr für die Auslagen und den Aufwand in Höhe von 5,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 10 Schlussbestimmungen Erfüllungsort der Leistungen ist Drogen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Altenburg/Thüringen. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht angetastet. Unwirksame Bestimmungen werden soweit möglich, durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
Drogen, 17.11.2009 |
